Begleitendes Fahren ab 17 Jahren:
So kommen Sie früher ans Steuer

Die Alterstruppe der 18- bis 24-jährigen ist deutlich überproportional am Unfallgeschehen im Straßenverkehr beteiligt. Obwohl sie lediglich einen Bevölkerungsanteil von 7,9% ausmacht, ist ihr Anteil an allen Verkehrstoten mit etwa 23% fast dreimal so hoch. Gründe für das beträchtliche Unfallrisiko sind mangelnde Erfahrung, Selbstüberschätzung und eine hohe Risikobereitschaft.

Hier soll der Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17" den jungen Fahranfängern helfen, in den risikoreichen Monaten nach der Führerscheinprüfung erste Erfahrungen in Anwesenheit einer verantwortungsvollen Begleitperson zu machen. Außerdem sollten sie lernen schwierige Verkehrssituationen zu bewältigen. Ziel des Modellversuchs ist es, das Unfallrisiko für Fahranfänger herabzusetzen.

Was sind die Bedingungen für ein begleitetes Fahren ab 17?

Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist für junge Fahrer und ihre Begleiter an bestimmte Auflagen gebunden. So dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer bis zu ihrem 18. Geburtstag nur gemeinsam mit einer Begleitperson am Straßenverkehr teilnehmen. Es ist notwendig, diese Begleitperson namentlich in die Prüfbescheinigung eintragen zu lassen - wobei es auch möglich ist, mehrere erwachsene Begleiter zu benennen. Diese Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) haben und nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister vorweisen. Ebenso dürfen sie ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5% nicht mehr begleiten.

Die Fahrerlaubnis berechtigt zu einem begleiteten Fahren in Deutschland, gilt jedoch nicht im Ausand. Daher dürfen die Jugendlichen, auch in Begleitung, noch nicht im Ausland selber fahren.

Was müssen Sie als Fahranfängerin und Fahranfänger beachten?

Sie dürfen ein Jahr früher als bisher ein Auto fahren. Jedoch wird viel Verantwortungsbewusstsein von Ihnen als Fahranfänger erwartet: 

Bis zu Ihrem 18. Geburtstag dürfen Sie nie ohne eingetragenen Begleiter fahren.

Achten Sie darauf, dass Sie und Ihre Insassen stetsangegurtet sind.

Fahren Sie defensiv und vorausschauend.

Halten Sie genügend Abstand und passen Sie Ihre Fahrweise an die Witterungsverhältnisse an (Regen, Schnee- oder Eisglätte, etc.).

Fahren Sie niemals unter Alkohol- oder Drogen-einfluss oder wenn Sie sich krank oder übermüdet fühlen.

Sie müssen bei jeder Autofahrt Ihre Prüfungsbescheinigung und Ihren Ausweis mit sich führen.

Beachten Sie unbedingt alle Auflagen, da sonst ein Bußgeld erhoben werden kann oder Ihnen sogar die Fahrerlaubnis entzogen wird.


Welches Verhalten wird von der Begleitperson erwartet?

Die erwachsene Begleitperson hat die verantwortungsvolle Aufgabe, den anvertrauten Jugendlichen an eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr heranzuführen.

Nehmen Sie die Aufgabe ernst, vermitteln Sie Ruhe und Sicherheit.

Als Begleiter sollten Sie zurückhaltend sein und nur dann fahrtechnisch beraten, wenn dies gefahr-los möglich und dringend erforderlich ist.

Greifen Sie nicht selbst ins Fahrgeschehen ein - Sie sind Begleiter, nicht Fahrer.

Versuchen Sie die Gefährdung von anderen Ver­kehrsteilnehmern zu vermeiden (Abstand halten, Geschwindigkeit an Straßenverhältnisse anpassen, auf gefährliche Überholmanöver verzichten, etc.).

Begleiten Sie nicht, wenn Sie unter Alkoholeinfluss stehen oder sich unwohl fühlen und achten Sie darauf, dass dies auch auf Ihren Schützling zutrifft.

Nehmen Sie zu Begleitfahrten immer Ihren Führerschein und Ausweis mit.

Teilen Sie Ihrer Kraftfahrzeugversicherung mit, wenn Ihr Fahrzeug für das begleitete Fahren benutzt wird.

Nehmen Sie ggf. mit dem Fahranfänger an einem Vorbereitungskurs bei einer Fahrschule teil (Dauer ca. 90 Minuten).


Übersicht für junge Fahrer und ihre erwachsenen Begleiter.

Wir empfehlen sowohl den Fahranfängern als auch den Begleitpersonen die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs bei einer Fahrschule oder bei der Landesverkehrswacht.

Zeitlicher Ablauf Voraussetzungen / Anmerkungen

Ab 16 1/2 Jahren:

Führerscheinausbildung wie bisher, nur ein Jahr früher in der Fahrschule Ihrer Wahl

Ausbildung in den Klassen B bzw., BE möglich dabei enthaltene Führerscheinklassen L, M und S

Voraussetzungen für den Führerscheinbewerber:

Keine Bedenken gegen seine Fahreignung

Voraussetzungen für die Begleitperson:

(Eine oder mehrere bei Antragsstellung namentlich benannte Person/en)

o Vollendung des 30. Lebensjahres
o Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) seit mindestens 5 Jahren
o Maximaler Eintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg von 3 Punkten

Mit Vollendung des
17. Lebensjahres:

Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung

o Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag

o Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag

o Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung (kein Kartenführerschein)

o Beginn der 2-jährigen Probezeit mit Aushändigung der Prüfbescheinigung


Bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres:
Fahren nur mit Begleitperson

o Der jungen Fahrer ist der verantwortliche Fahrzeugführer und darf nur zusammen mit einer Begleitperson fahren.

o Die Fahrberechtigung gilt nur für Deutschland.

o Die Begleitpersonen stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.

o Die Alkohol-Promillegrenze (0,5%.) gilt auch für die Begleitperson.


Mit Vollendung des
18. Lebensjahres:

Unbeschränkte Fahrerlaubnis wird auf Antrag erteilt

Der EU-Kartenführerschein muss beantragt werden.

Die Prüfbescheinigung ist bis zu 3 Monate nach dem 18. Geburtstag gültig.


Weitere nützliche Informationen erteilt Ihnen auch gerne Ihr Fahrlehrer.