Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Führerschein

* Wie finde ich die richtige Fahrschule für mich?
Freunde und Bekannte haben schon den Führerschein? Dann können sie wichtige Tipps geben. Seriöse Fahrschulen geben auch gerne Auskunft am Telefon – oder sogar die Möglichkeit (wie bei uns) zu schnuppern!

* Was muss ich bei der Anmeldung beachten?
Auf jeden Fall rechtzeitig anmelden!
Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis dauert normal 4 bis 6 Wochen bis zur Prüfungsgenehmigung. Diesen Antrag (Formular in der Fahrschule) darf man 1⁄2 Jahr vor erreichen des gesetzlichen Alters für den Führerschein stellen. Die theoretische Prüfung (wird immer vor der praktischen Prüfung gemacht!) kann man 1⁄4 Jahr und die praktische Prüfung 1 Monat vor dem Geburtstag ablegen.
Den Führerschein bekomme man dann zum Geburtstag oder den ersten Werktag danach.

* Welche Papiere benötige ich für den Antrag zum Führerschein?
1 aktuelles Passbild
gültigen Personalausweis oder Reisepass
Antragsformular der ausbildenden Fahrschule mit Stempel

Für die Führerscheinklassen A, B, L, M und T:
Eine Sehtest-Bescheinigung ( Optiker ) sowie die
Teilnahmebescheinigung an einem Kurs über „lebensrettende Sofortmaßnahmen“ (4 Doppelstunden)

Diese Unterlagen zusammen mit dem Antragsformular zur Führerscheinstelle der Stadtverwaltung. Von hier wird dann der Antrag weiter bearbeitet und landet letztendlich mit dem Prüfauftrag beim zuständigen TÜV.

Für uns: TÜV Esslingen, Fritz-Müller-Str. 103, 73730 Esslingen
Telefon: 0711/312077

Der Antragsteller erhält hiervon eine Rechnung für die theoretische und praktische Prüfung, die ausbildende Fahrschule die Nachricht über den Eingang des Prüfauftrages. (In unserem Einzugsbereich erledigen wir gerne diesen Papierkrieg für unsere Fahrschüler!)

* Muss ich am theoretischen Unterricht teilnehmen?
Ja! Die Teilnahme am theoretischen Unterricht ist Pflicht! Wer seinen ersten Führerschein macht, muss bei mindestens 12 Unterrichtseinheiten ( a 90 Minuten ) Grundausbildung dabei sein. Hier wird Wissenswertes über Technik, Fahrphysik, Verkehrsregeln, Vorschriften und Verhalten im Straßenverkehr vermittelt.
Dazu kommt der klassenspezifische Unterricht, für B 2 x 90 Minuten und für A 4 x 90 Minuten.
Diese Pflichtstunden sind Mindestwerte! Erst wenn der Fahrlehrer und Fahrschüler der Meinung sind, dass die Prüfung mit Erfolg bestanden werden kann, darf diese Ausbildung beendet werden!

* Wie viel Fahrstunden muss ich machen?
Dieses kann kein Fahrlehrer vorhersagen!
Im Gegensatz zum theoretischen Unterricht sind beim praktischen Unterricht keine Mindeststundenzahlen vorgeschrieben! Wenn die Grundausbildung abgeschlossen ist, kommen die Sonderfahrten. Hier hat der Gesetzgeber zum Beispiel. für die Ersterteilung der Klasse B 12 x 45 Minuten vorgeschrieben, davon 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Beleuchtungsfahrten.

* Wie teuer wird der Führerschein?
Das hängt ganz davon ab, wie viele Fahrstunden man benötigt.
Unsere Fahrschule unterliegt dem Wettbewerb innerhalb der freien Marktwirtschaft. Die Ausbildungsentgelte sind fair nach kaufmännischen Gesichtspunkten kalkuliert und können jederzeit angefordert werden.
Nicht die Höhe der einzelnen Ausbildungsstunden, sondern der Endbetrag macht den preiswerten Führerschein aus.

Der Preis spiegelt oft die Ausbildungsqualität !
Bedenken Sie bei der Zusammenrechnen auch die Nebenkosten für:
Lebensrettende Sofortmaßnahmen oder erste Hilfe
Sehtest
Passfoto
Antrag Gemeinde/Ordnungsamt
Straßenverkehrsamt mit Auskunft Verkehrszentralregister
Prüfungsgebühr des TÜV für theoretische und praktische Prüfung
Und in der Ferienfahrschule für eine eventuelle Unterkunft.

Die Verkehrs-Sicherheit erfordert heute, noch mehr als früher, ein vorausschauendes, Gefahren erkennendes und mitdenkendes Fahrverhalten. 

Selbstverständlich wird im Unterricht umweltbewusstes und sparsames fahren vermittelt.